Unsere Mietbedingungen (AGB)

Mietbedingungen Aufner’s Sportwagenvermietung

A: Mietvertrag, Mieter und berechtigte Fahrer

  1. Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Unterzeichnung zustande.
  2. Für Mietverträge besteht kein Widerrufsrecht.
  3. Mieter können eine oder mehrere Personen sein, die im Mietvertrag ausdrücklich als Mieter bezeichnet werden müssen. Darüber hinaus kann im Mietvertrag vereinbart werden, dass der Mieter berechtigt ist, den Mietwagen an eine namentlich aufgeführte Person als berechtigten Lenker zu überlassen. Sofern der Mieter nach dem Mietvertrag berechtigt ist, den Mietwagen an einen von ihm zu bestimmenden Lenker zu überlassen, hat er die Auswahl des Lenkers sorgfältig zu treffen und insbesondere darauf zu achten, dass der Lenker im Besitz der für den jeweiligen Mietwagen erforderlichen Fahrerlaubnis ist und auch die sonstigen nach der Fahrerlaubnis erteilten Auflagen einhält. Vorbehaltlich der genannten Regelung ist der Mieter nicht berechtigt, den Mietwagen entgeltlich oder unentgeltlich an eine dritte Person zu überlassen, auch nicht zur kurzfristigen Nutzung. Ein Verstoß führt zum Wegfall des gesamten Versicherungsschutzes.

Mehrere Mieter haften solidarisch und zur ungeteilten Hand für alle Verpflichtungen und Zahlungen aus dem gegenständlichen Vertrag.

B: Allgemeines

  1. Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs eine im Inland gültige Fahrerlaubnis, ein gültiges und von der Vermieterin akzeptiertes Zahlungsmittel sowie einen Personalausweis oder Reisepass samt Adressnachweis vorlegen. Können diese Dokumente nicht vorgelegt werden, kann die Vermieterin vom Mietvertrag zurücktreten. Entstandene Schäden und Kosten müssen ersetzt werden.
  2. Das Fahrzeug wird in ordnungsgemäßem, mängelfreiem und funktionsfähigem Zustand und mit vollem Tank übergeben. Es ist vollgetankt zurückzustellen. Etwaige Beschädigungen werden im Übergabeprotokoll festgehalten. Kraftstoffkosten während der Mietzeit trägt der Mieter. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, wird ein Betrag von 3 EUR pro Liter fehlenden Kraftstoffs berechnet.
  3. Alle Angaben des Mieters über wesentliche Umstände stellen einen Bestandteil des Vertrages dar. Der Mieter erklärt insbesondere, zur Zahlung des Mietpreises fähig zu sein.
  4. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug ausschließlich ohne Alkohol- oder Drogeneinfluss zu führen.
  5. Die Nutzung zu sportlichen Zwecken oder Wettkämpfen ist untersagt.
  6. Alle Fahrzeuge sind mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet.
  7. Der Mieter erklärt, dass sämtliche abgegebenen Erklärungen auch für den berechtigten Lenker gelten.
  8. Der Mieter verpflichtet sich zu sorgfältiger Fahrzeugführung und regelmäßiger Kontrolle auf Verkehrssicherheit, Ölstand, Reifendruck, etc.
  9. Die Nutzung des Fahrzeugs ist auf das österreichische Bundesgebiet beschränkt, Auslandsfahrten bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
  10. Das Abschalten von Traktionskontrolle sowie Launch-Control-Starts sind untersagt.
  11. Das Fahrzeug muss innen und außen sauber zurückgegeben werden. Andernfalls wird eine Reinigungsgebühr nach Aufwand verrechnet.
  12. Eine technische Nachkontrolle des Fahrzeugs kann bis zu 2 Jahre nach Rückgabe erfolgen. Bei unsachgemäßer Nutzung haftet der Mieter vollumfänglich.
  13. Der Mieter stimmt der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
  14. Alle Verkehrsverstöße, Bußgelder und Verwaltungskosten werden dem Mieter inkl. Spesen und Aufwand in Rechnung gestellt.
  15. Driften, Burnouts und Launch-Control-Fahrten sind verboten. Bei Verstoß fallen Pauschalbeträge an (500 € pro Launch-Control-Fahrt, 200 € je mm abgefahrener Profiltiefe ab 0,5 mm).
  16. Der Mieter und berechtigte Fahrer bestätigen, auf die Fahrzeuge eingewiesen worden zu sein. Nur erfahrene Fahrer dürfen das Fahrzeug führen.
  17. Ein Führerscheinentzug berechtigt nicht zur Vertragsauflösung.

C: Rückgabe des Fahrzeugs und Zahlungsbedingungen

  1. Der Vertrag endet mit Ablauf der Mietzeit. Eine Fortsetzung begründet kein neues Mietverhältnis.
  2. Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Bei Sonderreinigung oder Geruchsbelästigung haftet der Mieter.
  3. Eine gewünschte Verlängerung ist rechtzeitig zu beantragen. Ohne Zustimmung gelten die Mietbedingungen nicht fort, insbesondere entfällt Versicherungsschutz.
  4. Bei Überschreitung der Mietdauer fallen 50 € je angefangene Stunde an, bei Blockierung einer Anschlussmiete der volle Tagesmietpreis.
  5. Die Miete und eine eventuell geforderte Kaution sind im Voraus zu zahlen.
  6. Der Mieter darf Forderungen nicht aufrechnen, außer sie sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  7. Alle Fahrzeuge sind vollkaskoversichert mit 5.000€ Selbstbehalt. Fahrer unter 23 Jahren tragen zusätzlich 400 € Haftpflicht-Selbstbehalt.

Im Schadensfall ist der Mieter verpflichtet, den Selbstbehalt zu zahlen. Die Vermieterin kann frei entscheiden, ob die Versicherung in Anspruch genommen wird oder nicht. Der Mieter hat keinen Einfluss darauf.

D: Schäden am Mietwagen

  1. Technische Störungen sind unverzüglich zu melden. Reparaturen nur mit Zustimmung der Vermieterin, außer bei Beträgen unter 80 €.
  2. Jeder Unfall ist der Polizei zu melden, auch ohne Fremdbeteiligung.
  3. Der Mieter muss Name, Versicherung, Kennzeichen der Beteiligten und Zeugen notieren.
  4. Ein vollständiger Unfallbericht ist bei Rückgabe zu erstellen.
  5. Keine Schuldanerkenntnisse oder Zahlungen durch den Mieter.
  6. Schäden müssen bei Rückgabe unaufgefordert gemeldet werden, auch wenn sie bereits repariert wurden.
  7. Bei Unfall kein Anspruch auf Ersatzfahrzeug, Miete läuft weiter.
  8. Bei Totalschaden kann der Vertrag beendet oder ein Ersatzfahrzeug angeboten werden.

E: Haftung des Mieters

  1. Bei Weitergabe an nicht berechtigte Dritte haftet der Mieter unbeschränkt.
  2. Eine Haftungsreduzierung kann vereinbart werden, gilt aber nur, wenn die Vermieterin dies zulässt.
  3. Es besteht eine Haftpflichtversicherung mit max. 15 Mio. € Deckung.
  4. Der Mieter haftet für Verkehrsverstöße, Gebühren und Schäden durch unsachgemäße Nutzung.
  5. Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz führen zur unbeschränkten Haftung. Die Beweislast liegt beim Mieter.
  6. Haftung besteht z. B. bei:
  • Alkohol/Drogen am Steuer
  • Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
  • Nutzung für Rennen oder sportliche Zwecke
  • unerlaubte Auslandsfahrten
  • Deaktivierung von Sicherheitssystemen
  1. Der Mieter ersetzt Schäden am Fahrzeug (Reparaturkosten, Wertminderung, Totalschaden, Rücktransport, Gutachten, Mietausfall).

F: Haftung der Vermieterin

Schadenersatzansprüche gegen die Vermieterin sind ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für mitgeführte oder zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

G: Außerordentliche Kündigung

Die Vermieterin kann bei grobem Verstoß gegen die Mietbedingungen fristlos kündigen.

Gründe sind u. a.: mangelhafte Pflege, unsachgemäße Nutzung, Verschweigen von Schäden, Nutzung für Straftaten oder unerlaubte Weitervermietung.

H: Stornobedingungen

  1. Stornierungen sind bis 72 Stunden vor Mietbeginn möglich, es gelten folgende Gebühren:
  • bis 8 Wochen vorher: kostenfrei
  • 8–4 Wochen vorher: 40 %
  • 4–2 Wochen vorher: 60 %
  • unter 2 Wochen: 100 %
  1. Der Gesamtmietpreis inkl. aller Gebühren gilt als Mietpreis.
  2. Der Mieter kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Bei Nichterscheinen wird das Fahrzeug 2 Stunden reserviert, danach neu vergeben. Die volle Miete wird in Rechnung gestellt.

I: Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 2700 Wiener Neustadt.

J: Datenschutz

Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass Aufners Sportwagenvermietung personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung, Schadenbearbeitung und Verwaltung speichert und verarbeitet.

Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift:

    • Die Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert

 

Gerichtsstand: Bezirksgericht Baden